Sachverhalt: Die Mutter (Beschwerdeführerin) übertrug im Dezember 2020 ein im Kanton Appenzell Ausserrhoden gelegenes Grundstück mit einem aktuellen amtlichen Verkehrswert von CHF 781'000.-- auf ihre Tochter (Beigeladene). Gemäss öffentlicher Urkunde vom 15. Dezember 2020 betrug der Kaufpreis CHF 780'000.-- und wurde einerseits durch Banküberweisung von CHF 690'000.-- zugunsten der Mutter und andererseits durch einen Erbvorbezug der Tochter von CHF 90'000.-- beglichen. Die kantonale Steuerverwaltung erhob bei der Mutter hierauf eine Grundstückgewinnsteuer.