In der Folge bot sich für die Beschwerdeführerin jedoch sehr rasch eine Perspektive zur Wiederaufstockung ihres Angebots. So hatte der Bundesrat in einer Stellungnahme vom 8. April 2020 verkündet, dass zwar der ursprünglich bis zum 19. April 2020 geltende Lockdown um eine Woche, also bis zum 26. April 2020 verlängert werde, dass anschliessend jedoch - und zwar noch im April - schrittweise Lockerungen erfolgen würden (Medienmitteilung vom 8. April 2020, [besucht am 15. April 2021]).