nicht ausführt, sie habe damals im Frühling 2020 zufolge der Angebotsreduktion in konkreter Weise Kündigungen und Entlassungen geprüft. Sie spricht nur etwa allgemein davon, dass aufgrund der Corona-Massnahmen die Gefahr eines Personalabbaus bestehe, dass das Transportunternehmen bei ausbleibender Reduktion des Personalkörpers defizitäre Betriebsergebnisse zu gewärtigen habe und dass ihre Arbeitnehmer den normalen Kündigungsregeln gemäss Obligationenrecht unterstehen würden. Des Weiteren verweist die Beschwerdeführerin etwa auf eine sie nicht unmittelbar betreffende Ausschreibung des Kantons Thurgau betreffend die Offerte für ein reduziertes Fahrplanangebot.