188 Abs. 5 StG). Zwischen den Parteien ist unbestritten, dass die Veranlagungsverfügungen der Vorinstanz […] der Beschwerdeführerin am Mittwoch, 15. Juli 2020 zugestellt wurden. Demnach begann die 30-tägige Frist zur Erhebung einer Einsprache am Donnerstag, 16. Juli 2020 zu laufen und endete am Freitag, 14. August 2020. Die Einsprachefrist für eine Beschwerde gilt als eingehalten, wenn die Eingabe am letzten Tag der Frist bis 24:00 Uhr bei der Veranlagungsbehörde eingegangen ist bzw. der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland übergeben wurde (Art. 5 Abs. 2 VRPG bzw. Art. 133 Abs. 1 zweiter Satz DBG).