Sachverhalt: [Die Beschwerdeführerin stellt u.a. in Frage, dass die Steuerverwaltung auf ihr frist- und formgemäss eingereichtes Revisionsbegehren mit der Begründung, die Beschwerdeführerin hätte die im Revisionsverfahren geltend gemachten Argumente bereits im Rahmen des ordentlichen Verfahrens geltend machen können, nicht eingetreten ist und macht geltend, die Vorinstanz hätte stattdessen auf das Revisionsgesuch eintreten und das Gesuch abweisen müssen.]