AR GVP 32/2020 Nr. 3779 Steuerrecht. Auslegung von Art. 189 Abs. 2 Satz 1 Steuergesetz (StG, bGS 621.11): Die Verwirkung des Anspruchs auf Revision infolge einer Sorgfaltspflichtverletzung ist im Rahmen der Prozessvoraussetzungen zu prüfen. Wird eine Sorgfaltspflichtverletzung im Sinn von Art. 189 Abs. 2 Satz 1 StG bejaht, ist auf das Revisionsgesuch nicht einzutreten. Urteil des Obergerichts, 2. Abteilung, 18.08.2020, O2V 19 15