2.3 Aus den in den vorinstanzlichen Unterlagen vorhandenen, mit der Steuererklärung jeweils eingereichten Buchhaltungsunterlagen ergibt sich, dass der landwirtschaftliche Betrieb, den A__ heute gemeinsam mit seinem Sohn betreibt, seit nunmehr mindestens 20 Jahren (1993 bis 2012) ausnahmslos einen nicht unbedeutenden Verlust von durchschnittlich rund Fr. 60‘000.-- pro Steuerperiode auswies. [...] Der Landwirtschaftsbetrieb stellt damit eine dauernde Verlustquelle dar; wird er dennoch weitergeführt, kann dafür nicht die Absicht der Gewinnerzielung massgebend sein.