Gewinnungskostenpauschalen festlegen. Die Staatssteuerkommission hat von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und die Weisung über die Besteuerung von Entschädigungen an nebenamtliche Mitglieder von Legislativ-, Exekutiv-, Judikativ- und Verwaltungsbehörden, Schulbehörden des Kantons und der Gemeinden sowie der staatlich anerkannten Kirchen vom 27. November 2012 erlassen (https://www.ar.ch/verwaltung/departement-finanzen/steuerverwaltung/gesetze- und-weisungen/). Die Staatssteuerkommission und deren Weisungsbefugnis beruht auf einer gesetzlichen Grundlage und ist auch auf Verordnungsstufe legitimiert.