Beim Einspracheverfahren vor der Steuerverwaltung handelt es sich um ein verwaltungsinternes Rechtsmittelverfahren, in dem es durchaus angezeigt ist, einem Steuerpflichtigen die Möglichkeit einzuräumen, seine Rechtsmittel und Eingaben unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand direkt bei der Verwaltung in den Briefkasten zu werfen. Anders als im Gerichtsverfahren, wo einem Steuerpflichtigen bewusst sein muss, dass er die Rechtzeitigkeit einer Eingabe im Streitfall zwingend belegen können muss, erscheint es durchaus vertretbar, im Rahmen des vorangehenden verwaltungsinternen Einspracheverfahrens im Fall der Beweislosigkeit zugunsten des