Es wird [...] darauf hingewiesen, dass die Praxis der Vorinstanz durchaus vernünftig erscheint, vorausgesetzt, dass diese Praxis für alle Steuerpflichtigen gleich angewendet wird. Beim Einspracheverfahren vor der Steuerverwaltung handelt es sich um ein verwaltungsinternes Rechtsmittelverfahren, in dem es durchaus angezeigt ist, einem Steuerpflichtigen die Möglichkeit einzuräumen, seine Rechtsmittel und Eingaben unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand direkt bei der Verwaltung in den Briefkasten zu werfen.