Aus den Erwägungen: 4.1 Die Beschwerde ist innert 10 Tagen schriftlich und begründet bei der Beschwerdeinstanz einzureichen (Art. 396 Abs. 1 StPO). Dieser Obliegenheit ist die Beschwerdeführerin mit der Eingabe vom 4. Juli 2022 nachgekommen. Es stellt sich indessen die Frage, ob Beschwerde gegen das Urteilsdispositiv erhoben werden kann oder ob damit bis zur Zustellung des begründeten Urteils hätte zugewartet werden müssen.