55a StGB zu beantworten, da eine Sistierung und Einstellung des Verfahrens gestützt auf diese Bestimmung nur für Taten während der Ehe oder innerhalb eines Jahres nach deren Scheidung möglich ist. Zudem standen im Verfahren vor der Staatsanwaltschaft auch vom Beschwerdeführer gegenüber seinen Kindern verübte Straftaten im Raum, welche von Amtes wegen zu verfolgen sind. Ferner könnten sich aufgrund des langen Deliktszeitraums und dem Nebeneinander von zahlreichen Antrags- und Offizialdelikten komplexere Verjährungsfragen stellen. Zudem ist eine Beschlagnahme zu beurteilen.