2. Mit Eingabe vom 17. April 2019 hat X. beim Obergericht „Aufsichts- und Rechtsverweigerungsbeschwerde“ erhoben und sinngemäss folgenden Antrag gestellt: „War betreffend fehlendem Rechtsbeistand das Verhalten des Staatsanwaltes korrekt?“ Ausserdem beantragte X. für das vorliegende Verfahren einen unentgeltlichen Rechtsbeistand.