Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen gut 40-jährigen schweizerischer Staatsangehörigkeit, der seit Juli 2018 eine IV-Rente bezieht. Aus dem von ihm an die Staatsanwaltschaft gerichteten Schreiben vom 3. Dezember 2019 wird ersichtlich, dass der Beschwerdeführer über gute bis sehr gute Sprachkenntnisse und eine differenzierte Ausdrucksweise verfügt sowie auch inhaltlich in der Lage ist, sich gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Dasselbe geht aus der im vorliegenden Verfahren eingereichten Beschwerdeschrift hervor.