AR GVP 32/2020 Nr. 3795 Amtliche Verteidigung (Art. 132 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 lit. b StPO). Aufgrund des rechtlich und tatsächlich nicht komplexen Falles ist dem Beschwerdeführer eine Verteidigung auch ohne juristisches Fachwissen möglich und zumutbar und ein Anspruch auf amtliche Verteidigung zu verneinen. Zirkular-Beschluss des Obergerichts, 2. Abteilung, 29.06.2020, O2S 19 14 Aus den Erwägungen: 2.2.3 Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass vorliegend die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung im Sinne von Art. 130 StPO offensichtlich nicht erfüllt sind.