Am 7. November 2018 habe er von der Polizei per E-Mail die Mitteilung erhalten, dass die Staatsanwaltschaft über die Durchsuchung seines Mobiltelefons verfügt habe und er den Entsperrcode bekannt geben solle, um kosten- und zeitintensive Abklärungen zu vermeiden. Erneut sei ihm nicht gesagt worden, wie und ob er sich gegen diesen Entscheid auf rechtlichem Weg wehren könne. Aus diesem Grund habe er um Aushändigung des Beschlagnahmebefehls der Staatsanwaltschaft gebeten. Dieser sei ihm dann am 17. November 2018 ausgehändigt worden.