AR GVP 31/2019, Nr. 3769 Rechtzeitigkeit der Beschwerde. Es verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, die fehlerhafte Eröffnung eines Beschlagnahmebefehls als fristauslösend zu betrachten (Art. 3 Abs. 2 lit. a und Art. 396 StPO). Siegelung nach erfolgter Sicherstellung. Wird ein Laie über seine Rechte anlässlich der Beschlagnahme nicht aufgeklärt, obwohl er sich damit nicht einverstanden erklärt hat, steht ihm das Recht zu, die Siegelung nachträglich noch zu verlangen. Die Beschwerde gegen den Beschlagnahmebefehl wird in casu als rechtzeitig erhobenes Siegelungsgesuch entgegengenommen (Art. 248 und Art. 264 Abs. 3 StPO).