Zudem könne er sich als arbeitsloser Harz 4 Empfänger eine Bahnfahrt in die Schweiz für ca. € 170 nicht leisten. Des Weiteren sei mit der Staatsanwaltschaft noch im Januar 2017 vereinbart worden, dass allfällige Einvernahmen rechtshilfeweise in Deutschland erfolgen würden. Er sei deshalb überrascht gewesen, dass er nach Herisau vorgeladen worden sei. Unentschuldigtes Fernbleiben könne ihm deshalb nicht vorgeworfen werden. Das Verfahren sei zwecks Fortführung der Ermittlungen wieder aufzunehmen.