Auftrag der Staatsanwaltschaft durch, kommen den Verfahrensbeteiligten dieselben Verfahrensrechte wie bei Seite 1/2 Gerichtsentscheid AR GVP 30/2018, Nr. 3736 Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft zu (Art. 312 Abs. 2 StPO). Entsprechend wird der Privatklägerschaft bei delegierten Einvernahmen nach Art. 312 Abs. 2 StPO insbesondere das Teilnahmerecht sowie das Recht, Ergänzungsfragen zu stellen, zuteil.“