- Zumindest in zwei Fällen hat der Beschwerdeführer Anhörungen durch die KESB gestört, sich den Anweisungen des Klinikpersonals widersetzt und damit E. offensichtlich in einen Loyalitätskonflikt resp. in eine emotionale Notsituation gebracht. Zudem wurden nach Besuchen durch die Mutter und den Beschwerdeführer regelmässig Impulsdurchbrüche beobachtet, was anschliessend an die Besuche bewegungseinschränkende Massnahmen und/oder eine Erhöhung der medikamentösen Sedierung nötig machte. Dass dies vor der Empfehlung, wonach E. auf eine möglichst reizarme Umgebung angewiesen ist, dem Wohl der Patientin entgegenläuft, versteht sich von selbst.