- Dieser hat beharrlich am Projekt "J." festgehalten, obwohl die KESB sich davon – in Rücksprache mit den involvierten Fachpersonen – aufgrund der Erfahrungen Mitte November 2018, als E. sich im Rahmen dieses Konzepts mehrfach in (lebens-) gefährliche Situationen begab und zahlreiche Polizeieinsätze provozierte, klar distanzierte. - Die Hartnäckigkeit, mit der der Beschwerdeführer am Konzept "J." festhielt, verunmöglichte es den Eltern und E., sich von der Perspektive einer Rückkehr in die Wohnung zu verabschieden.