Diese Darstellung wiederholt sie anlässlich der Anhörung vom 9. August 2019 im Verfahren ERV 19 44. - E. spricht nicht nur positiv von der Zeit in der Wohnung (Konzept "J."), sondern erwähnt auch ihre Angst, die an sie gestellten Erwartungen in einem offenen Setting nicht zu erfüllen. In seinem Gutachten hebt Dr. S. hervor, dass ein adäquates Reizmanagement essentiell ist und dass E. durch zu viel Handlungsfreiheit überfordert ist.