Der Beschwerdeführer will auch mit dem zuständigen Arzt wieder über das abgebrochene Projekt "J." diskutieren, was dieser ablehnt. - Am 8. Februar 2019 nimmt die (frühere) Verfahrensbeiständin von E. Stellung zur möglichen Absetzung des Beschwerdeführers als Vertrauensperson und bestätigt die Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit diesem. Dabei hält sie fest, dass A. nicht bereit sei, klar kommunizierte Fakten zu akzeptieren (Abbruch Projekt "J."). Vielmehr kolportiere er gegenüber E. und deren Eltern, dass die Wohnung (ehemals Projekt "J.") wieder bezogen werden könne.