- Aus der Aktennotiz der Anhörung von E. in der Klinik N. am 6. März 2019 ergibt sich, dass A. im Beisein von E. die Rückkehr in die Wohnung zur Diskussion stellt, obwohl die Verfahrensbeiständin X. klar erklärt hatte, dass die Zusammenarbeit mit dem Verein F. beendet und die Wohnung aufgelöst worden sei. E. ist dadurch total überfordert und das Gespräch muss abgebrochen werden. Der Beschwerdeführer will auch mit dem zuständigen Arzt wieder über das abgebrochene Projekt "J." diskutieren, was dieser ablehnt. -