- Am 7. Januar 2019 ersucht der Leiter der KESB den Beschwerdeführer, seine Rollenauffassung als Vertrauensperson zu überdenken. - Mit Brief vom 8. Januar 2019 schildert die ärztliche Leitung des I. die Probleme der Klinik mit dem Beschwerdeführer und regt an, eine andere Vertrauensperson für E. zu benennen. - Aus der Aktennotiz der Anhörung von E. in der Klinik N. am 6. März 2019 ergibt sich, dass A. im Beisein von E. die Rückkehr in die Wohnung zur Diskussion stellt, obwohl die Verfahrensbeiständin X. klar erklärt hatte, dass die Zusammenarbeit mit dem Verein F. beendet und die Wohnung aufgelöst worden sei.