Nach dem Bezug der Wohnung begibt E. sich wiederholt in gefährliche Situationen, indem sie sich nachts bei Nebel auf die Strasse oder beim Bahnhof auf die Geleise setzt, was jeweils Polizeieinsätze auslöst. Nachdem die Kantonspolizei E. am 21. November 2018 ins I. zurückbringt, verfügt die ärztliche Leitung des I. am gleichen Tag die Zurückbehaltung von E. Diese Massnahme wird am 22. November 2018 durch Dr. K. bestätigt und verlängert. - Aus dem Pflegebericht des I. vom 27. November 2018 geht hervor, dass der Beschwerdeführer E. gegen 02.00 Uhr von draussen im Isolierzimmer des I. gefilmt hat.