In diesem Zusammenhang erachtet das Obergericht die Schätzung der Vorinstanz für die Abwicklung des Grundstückverkaufs in der Beschwerdeantwort eher als zu tief und würde dafür mindestens 20 bis 25 Stunden veranschlagen. Auch für die Einarbeitung und Mandatsaufnahme mit der Klientin sowie die Beschaffung der Dokumente für das Eingangsinventar sowie das Erstellen der Schlussrechnung und des Schlussberichts erachtet das Obergericht einen Aufwand von 10 resp. 5 Stunden als eher knapp und würde hier von rund 15 bzw. rund 10 Stunden ausgehen. Damit bleiben noch 10-15 Stunden für die ordentliche Mandatsführung während 2 ½ Jahren.