Der von der Vorinstanz angegebene Aufwand von 60 Stunden für die Mandatsführung von der Errichtung der Beistandschaft an (31. Oktober 2013) bis zum Ableben der verstorbenen Verbeiständeten (6. März 2016) resp. dem Einreichen des Schlussberichtes und der Schlussrechnung (25. Juli 2016), d.h. für 29 resp. 33 Monate, erscheint angesichts der oben geschilderten Verhältnisse als angemessen. In diesem Zusammenhang erachtet das Obergericht die Schätzung der Vorinstanz für die Abwicklung des Grundstückverkaufs in der Beschwerdeantwort eher als zu tief und würde dafür mindestens 20 bis 25 Stunden veranschlagen.