2.1.4 In den Akten liegen der Schlussbericht, die Schlussrechnung sowie verschiedene Kontoauszüge. 2.1.5 Nach Art. 404 Abs. 1 ZGB hat der Beistand oder die Beiständin Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und auf Ersatz der notwendigen Spesen aus dem Vermögen der betroffenen Person. Bei einem Seite 1/7 Gerichtsentscheid AR GVP 33/2021 Nr. 3818