Am Mittwoch holt der Vater L. bereits um 11.30 Uhr bei der Mutter ab. b. Sobald der Vater über eine eigene Wohnung verfügt, betreut er die Kinder jeden Mittwochnachmittag von 11.40 Uhr bis 18.00 Uhr sowie jeweils an drei aufeinanderfolgenden Wochenenden grundsätzlich von Samstag 18.00 Uhr bis Sonntag 18.00. Über einen Abtausch der Betreuungstage des Vaters auf Freitag 18.00 Uhr bis Samstag 18.00 Uhr oder über ein früheres Abholen am Samstagmorgen um 10.00 Uhr einigen sich die Eltern unter Berücksichtigung aller Bedürfnisse einvernehmlich im Einzelfall. Am Mittwoch holt der Vater L. bereits um 11.30 Uhr bei der Mutter ab.