Eine Subsidiarität der Beistandschaft gehe eben gerade nicht am Wesen der Beistandschaft vorbei. Grundsätzlich wichtig und richtig müsse es doch sein, dass die Eltern - soweit sie sich miteinander verständigen könnten, was hier mit Hilfe der Elternberatung meist der Fall sei - die Absprachen bezüglich der Kinder bilateral treffen könnten. Erst wenn die Elternberatung scheitere oder bei einer Problematik anstehe, solle der Beistand seine Rolle übernehmen. Dies mache Sinn, zumal es einerseits dem Prinzip der Subsidiarität folge und andererseits gemäss Aussage beider Eltern die Elternberatung bisher einigermassen gut funktioniert habe.