Am 14. Dezember 2017 meldete sich die Berufungsklägerin bei der Einwohnerkontrolle in H. an und reichte das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung B mit Erwerbstätigkeit ein, welche ihr im Rahmen der Bestimmungen über den Familiennachzug bewilligt wurde. Mit Verfügung vom 8. Oktober 2019 wurde die bis zum 2. Dezember 2019 gültige Aufenthaltsbewilligung widerrufen und die Berufungsklägerin angewiesen, die Schweiz bis zum 15. Dezember 2019 zu verlassen.