aus Scham nicht über das Thema habe sprechen können, ist nicht glaubhaft, spricht er doch an mehreren Stellen über die aussereheliche Zeugung von G. oder seine mutmassliche Unfruchtbarkeit. Sicherlich stellen diese Aussagen in Bezug auf das Sexualleben ein wichtiges Indiz für die Seite 5/7 Gerichtsentscheid AR GVP 34/2022 Nr. 3846