Es gilt somit zu prüfen, wie es mit der Eigenversorgung der Berufungsbeklagten steht. Die Vorinstanz erachtet eine Ausdehnung des Pensums von aktuell 33 % auf 60 bis 70 % als zumutbar und geht davon aus, dass B. damit ein monatliches hypothetisches Nettoeinkommen von Fr. 2‘300.00 erzielen kann (aktuelles Einkommen von Fr. 1‘265.00 : 33 % x 60 %). Seite 1/4 Gerichtsentscheid AR GVP 30/2018, Nr. 3728