Dass zwischen dem unautorisierten Aktienverkauf vom 17. März 2008 und dem Schadeneintritt am 28. Oktober 2008 ein natürlicher Kausalzusammenhang besteht, liegt auf der Hand, denn das vertragswidrige Verhalten von LU. sel. kann nicht weggedacht werden, ohne dass auch der Erfolg in Form des Schadeneintrittes dahinfallen würde.