Die Adäquanz natürlich kausaler Schadenursachen sei nur zu verneinen, wenn "ganz aussergewöhnliche Umstände als Mitursache hinzutreten würden, mit denen schlechterdings nicht habe gerechnet werden müssen". Diese andere, der Adäquanz zugerechnete Ursache müsse einen "derart hohen Wirkungsgrad" aufweisen, "dass die vom Schädiger gesetzte Ursache nach wertender Betrachtungsweise als rechtlich nicht mehr beachtlich erscheine". Hätte LU. sel. am 17. März 2008 keine VW-Aktien aus dem Depot von Dr. WY. sel. verkauft, wären am 28. Oktober 2008 noch sämtliche 4'010 VW-Aktien im Depot vorhanden gewesen.