101 OR der Beklagten zu betrachten. Es entspreche konstanter Praxis, dass eine Bank auch unter dem Gesichtspunkt der Standesregeln für sämtliche Handlungen und Unterlassungen ihrer Mitarbeitenden verantwortlich sei, und zwar unabhängig davon, ob diese Organstellung hätten oder nicht. Der eigenmächtige Verkauf von 3'010 VW-Aktien mit einem Wert von CHF 727'563.72 durch LU. sel. stelle eine Verletzung des Anlageberatungsvertrages dar.