zustande gekommen wäre, erscheint geradezu als lebensfremd. Zu Recht hat die Vorinstanz nämlich hervorgehoben, dass der Kurs der VW-Aktien sich nach dem All- zeit-Hoch mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder beruhigen werde und Dr. WY. sel. die Möglichkeit gehabt hätte, VW-Aktien ohne Verlust wieder neu zu kaufen, wenn es ihm wichtig gewesen wäre, solche weiterhin im Depot zu halten. Somit ist auch die Schlussfolgerung der Vorinstanz, im Rahmen der weiteren schadenersatzrecht-