Aus den Ausführungen von SX. sei zu schliessen, dass den Kunden geraten worden sei, ihre gesamten VW-Aktienpakete zu veräussern, um von dieser ausserordentlichen Kursentwicklung zu profitieren. LU. sel. habe in der Folge die verbleibenden VW-Aktien von Dr. WY. sel. interessenwahrend verkauft, ohne im Verkaufszeitpunkt über dessen explizite Zustimmung zu verfügen. Werde hypothetisch gefragt, ob LU. sel. für Dr. WY. sel. auch interessenwahrend im Sinne der Geschäftsführung ohne Auftrag nach Art.