- Oben (E. 2.2.7) wurde dargelegt, dass LU. sel. Dr. WY. sel. aufgrund des zwischen ihnen bestehenden (Ver- trauens-)Verhältnisses proaktiv über den Verkauf der 3‘010 VW-Aktien am 17. März 2008 hätte informieren müssen und dass die Genehmigungsfiktion der Banklagernd-Postzustellung vorliegend nicht zum Tragen kommt.