Wie der Genehmigungsfiktionsklausel bei der Banklagernd-Post ist auch Art. 6 OR bei Vorliegen eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens die Anwendung zu versagen (KUT, a.a.O., N. 9 zu Art. 6 OR; Urteil des Bundesgerichts 4C.378/2004 vom 30. Mai 2005 E. 2.2). Ob und wann genau der Kläger 1 und Dr. WY. sel. vom Verkauf der VW-Aktien letztendlich Kenntnis erhalten und gegen den Verkauf Einwände erhoben haben, spielt nach Auffassung des Obergerichts aus folgenden Gründen keine Rolle: