Dieser Darstellung widersprechen die Kläger dezidiert und bringen vor, der CMS-Eintrag vom 22. April 2009 sei eine schriftliche Lüge. Der Steuerreport 2008 sei Dr. WY. sel. im September 2009 zugestellt worden, wo ihn der Kläger 1 ebenfalls im September 2009 abgeholt und in der Folge durchgesehen habe. LU. sel. habe am 1. Dezember 2009 dem Kläger 1 gegenüber erstmals erwähnt, dass die 4‘010 VW-Aktien „in zwei Tranchen“ verkauft worden seien (3‘010 am 17. März 2008 und 1‘000 am 28. Oktober 2008). Es werde weiterhin bestritten, dass im September 2009 eine Genehmigungshandlung stattgefunden habe. Weder der Kläger 1 noch Dr. WY.