Als Fazit bleibe, dass Dr. WY. sel. und die Kläger nach der Erstellung und dem Erhalt des Steuerreportes 2008, dem auf Seite 5 mit aller Deutlichkeit der Verkauf der zu Jahresbeginn noch vorhandenen 4‘010 VW-Aktien in zwei Tranchen habe entnommen werden können, ein gutes Jahr (der Kläger 1 zugestandenermassen mindestens sieben Monate) zugewartet hätten, bis sie erstmals hätten verlauten lassen, der Verkauf der 3‘010 VW-Aktien am 17. März 2008 sei ohne Rücksprache bzw. Zustimmung der Beteiligten erfolgt. Ein Widerspruch erst am 29. April 2010 liege massiv über dem, was den Eintritt der Genehmigungsfiktion gemäss Ziffer 2 der AGB noch verhindern würde.