Der Steuerreport Deutschland datiert vom 23. April 2009 und ist an „Dr. iur. WY., BLST N.“ adressiert. Im CMS ist per Datum 22. April 2009 von LU. sel. notiert worden: „Frau PY. kommt in N. vorbei und bezieht wie angekündigt EUR 40‘000.00. Die Steuerunterlagen werden wir ihr direkt zusenden“. In der Teilvereinbarung vom 18./22. August bzw. 1. September 2011 hat die Beklagte indessen anerkannt, dass LU. sel. am 22. April 2009 widerrechtlich und ohne entsprechenden Auftrag eine Barabhebung von EUR 40‘120.00 zugunsten von Drittpersonen getätigt hat.