Der entsprechende Ausweis, aus dem der Verkauf der VW-Aktien in zwei Tranchen am 17. März 2008 und am 28. Oktober 2008 deutlich hervorgehe, sei ihr am Tag darauf zugeschickt worden. Weder die Klägerin 2 noch Dr. WY. sel. hätten in der Folge je gegen die beiden Teilverkäufe remonstriert. Die Kläger haben sowohl den Bankbesuch der Klägerin 2 am 22. April 2009 bestritten, als auch, dass LU. sel. mit dieser wie üblich das Depot von Dr. WY. sel. besprochen und sie die Zustellung des Steuerreportes 2008 an sich selbst verlangt habe. Bestritten wird ebenfalls, dass der Steuerreport 2008 Dr. WY. sel. bereits Ende April 2008 zugestellt wurde.