habe dieses enge Vertrauensverhältnis missbraucht und seinem Bankkunden Dr. WY. sel. durch unautorisierte Finanztransaktionen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Es könne als erstellt gelten, dass Dr. WY. sel. sich wegen dieses engen Vertrauensverhältnisses nicht habe vorstellen können, von seinem Bankberater derart hintergangen zu werden. Dieser Umstand sei von LU. sel. offenbar gezielt ausgenutzt worden, ansonst dessen unautorisierte Transaktionen von Dr. WY. sel. wohl selber entdeckt worden wären. Kundenberater LU. sel. habe seinem Bankkunden Dr. WY. sel. durch seine Machenschaften einen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt.