2.2.7 Genehmigung durch Dr. WY. sel. am 23. September 2008 a) Manipulation der Banklagernd-Post Das Kantonsgericht hat erwogen, die Kläger würden unter dem Aspekt des Rechtsmissbrauchsverbots geltend machen, dass der Genehmigungsfiktionsklausel die Anwendung zu verwehren sei, weil die Banklagernd- Post bei der Besprechung vom 23. September 2008 von Kundenberater LU. sel. zur Vertuschung des unautorisierten Verkaufs der 3'010 VW-Aktien manipuliert worden sei, so dass Dr. WY. sel. die Börsenabrechnung über den Verkauf der 3'010 VW-Aktien gar nicht zu Gesicht bekommen habe.