Einen Auftrag, diese Geschäfte zu tätigen, hat die Beklagte nicht nachgewiesen oder zum Beweis verstellt. Im CMS ist für den 19. März 2008 vermerkt, dass der Kunde eine nochmalige Überweisung an die Sparkasse G. von EUR 10‘000.00 wünscht. Gemäss Eintrag vom 3. Juli 2008 haben Dr. WY. sel. und LU. sel. miteinander telefoniert und es wurde notiert: „Kunde möchte vorläufig nicht investieren und entschliesst sich deshalb für DAB“. Für den September 2008 sind im CMS keine Kontakte oder Transaktionen festgehalten. Beim Eintrag vom 3. Juli 2008 fällt auf, dass er in sich widersprüchlich ist: