Unbestritten ist, dass Dr. WY. sel. die Überweisung von insgesamt EUR 60‘000.00 an die Sparkasse G. in zwei Tranchen (einmal EUR 10‘000.00 und einmal EUR 50‘000.00) veranlasst hat. Sodann ergibt sich aus der Teilvereinbarung der Parteien vom 18./22. August 2011 resp. 1. September 2011, dass der Bankberater von Dr. WY. sel., LU. sel., die Barabhebungen vom 14. März 2008 über EUR 45‘135.00 (inkl. Gebühren) und vom 23. September 2008 über EUR 50‘000.00 ohne entsprechenden Auftrag tätigte. Die Belastung vom 31. März 2008 betrifft den Kauf eines strukturierten Produktes (EUR 100‘000.00); diejenige vom 7. Juli 2008 den Kauf von DAB-Titeln für EUR 342‘263.68;