Sachverhalt: A. Übersicht Am 3. November 1997 wurde der Vater der Kläger und Berufungsbeklagten (nachfolgend Kläger), Dr. iur. WY. sel., mit Unterzeichnung des Basis-Treuhandvertrages Kunde der Beklagten und Berufungsklägerin (nachfolgend Beklagte). Am 14. Dezember 1999 eröffnete er bei ihr ein Namenkonto sowie ein Wertschriftendepot. Dr. WY. sel. verstarb am 14. Februar 2011. Die Kläger sind gemäss Erbschein vom 12. Mai 2011 seine Erben. Der Kundenberater von Dr. WY. sel. bei der Beklagten war LU. sel., der in den Jahren 2008/2009 Gelder von verschiedenen Kunden der Beklagten veruntreute. LU. sel. beging am 14. März 2010 Suizid.